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Mitarbeiter Beteiligung

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AGP<br />

ARBEITSGEMEINSCHAFT<br />

PARTNERSCHAFT IN DER WIRTSCHAFT<br />

<strong>Mitarbeiter</strong><br />

<strong>Beteiligung</strong><br />

Führungskonzept<br />

für den Mittelstand<br />

Gefördert aus Mitteln des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft , Verkehr und Landesentwicklung und der Europäischen Union – Europäischer<br />

Sozialfonds


Inhalt<br />

Vorwort Seite 4<br />

1. Kapitel Unternehmerische Herausforderungen Seite 6<br />

Flexibilität steigern<br />

Engagement freisetzen<br />

Fachkräfte gewinnen<br />

Neue Formen der Zusammenarbeit entwickeln<br />

2. Kapitel <strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung - Das Partnerschaftsmodell der AGP Seite 10<br />

Partnerschaftliche Unternehmenskultur<br />

Eigenständigkeit, Verantwortung und Erfolgsbeteiligung<br />

Finanzielle Teilhabe<br />

<strong>Mitarbeiter</strong><br />

<strong>Beteiligung</strong><br />

Führungskonzept<br />

für den Mittelstand<br />

3. Kapitel <strong>Mitarbeiter</strong>kapitalbeteiligung im Mittelstand Seite 18<br />

Einfach und transparent - Mezzanine <strong>Beteiligung</strong><br />

Betriebliches Kapital und Vermögensbildung<br />

Eine Frage der Unternehmenskultur<br />

Die Regelung einer stillen <strong>Beteiligung</strong><br />

Formen der <strong>Mitarbeiter</strong>kapitalbeteiligung<br />

Förderwege der <strong>Mitarbeiter</strong>kapitalbeteiligung<br />

4. Kapitel Was bewirkt <strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung? Seite 28<br />

5. Kapitel Das Ende des Schattendaseins Seite 30<br />

6. Kapitel Über die AGP e.V. Seite 31<br />

7. Kapitel Weiterführende Informationen Seite 33


Vorwort | Seite 4<br />

Vorwort | Seite 5<br />

<strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung macht Unternehmen<br />

erfolgreicher<br />

Die <strong>Beteiligung</strong> von <strong>Mitarbeiter</strong>n im und am Unternehmen hat in Deutschland eine lange<br />

Tradition. Schon 1847 beteiligte der Nationalökonom Johann Heinrich von Thünen die<br />

Arbeiter auf seinem Gut Tellow in Mecklenburg-Vorpommern an den Erträgen des Gutes,<br />

um neben der Kaufkraft und der Vermögensbildung der <strong>Mitarbeiter</strong> auch deren Engagement<br />

und Identifikation zu fördern. 1890 führte der Berliner Unternehmer Otto Lilienthal<br />

ein Gewinnbeteiligungsmodell als Anreiz zu effektiver und qualitativ hochwertiger Arbeit<br />

sowie zur Bindung der Belegschaft an das Unternehmen ein. Und Ernst Abbe verfolgte<br />

1896 mit der Einführung einer <strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung bei den Optischen Werkstätten<br />

Carl Zeiss in Jena das Ziel, die <strong>Mitarbeiter</strong> fair am gemeinsamen Erfolg des Unternehmens<br />

zu beteiligen und gleichzeitig einen Teil der Löhne flexibler zu gestalten.<br />

All diese Beweggründe und Zielsetzungen der damaligen Unternehmer sind heute<br />

aktueller denn je, wenn es darum geht, die personal- und finanzwirtschaftlichen Herausforderungen<br />

der Unternehmen, besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, zu<br />

stützen. Denn wesentliche Erfolgsfaktoren wie Finanzierung, Kostenflexibilisierung,<br />

Liquiditätssicherung, Ergebnisverbesserung sowie Motivation, Leistung und Engagement<br />

der <strong>Mitarbeiter</strong> können durch eine <strong>Beteiligung</strong> der <strong>Mitarbeiter</strong> sowohl am betrieblichen<br />

Geschehen als auch am Unternehmen selbst gefördert werden.<br />

„Die wirkliche Identifikation der <strong>Mitarbeiter</strong> mit ihrem Unternehmen ist die<br />

wohl letzte und damit entscheidende Chance, den Standort Deutschland<br />

wettbewerbsfähig zu erhalten. Gelingen kann dies nur mit unternehmerisch<br />

denkenden und handelnden <strong>Mitarbeiter</strong>n.“<br />

(Reinhard Mohn)<br />

Vor dem Hintergrund der schwersten Wirtschaftskrise seit dem 2. Weltkrieg initiierte die<br />

AGP im Herbst 2009 daher das vom Europäischen Sozialfonds und von der Hessischen<br />

Landesregierung geförderte Projekt „<strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung als Instrument zur Stabilisierung<br />

von Unternehmen und Beschäftigung“. Ziel des Projektes war es, das Konzept, die<br />

Wirkungsweisen und die Instrumente der <strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung vor allem in klein- und<br />

mittelständischen Unternehmen (KMU) vorzustellen und die <strong>Mitarbeiter</strong> für die Einführung<br />

und Weiterentwicklung von Erfolgs- und Kapitalbeteiligungsmodellen zu qualifizieren.<br />

Mit der auch für alle Experten überraschend kurzfristigen Überwindung der Krise und<br />

dem nachfolgenden Aufschwung rückte spätestens seit dem Sommer 2010 eine neue<br />

Herausforderung in den Focus der Unternehmen: Die Gewinnung und Bindung von qualifizierten<br />

Fach- und Führungskräften. Auch hier eignet sich das Partnerschaftsmodell der<br />

<strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung als Erfolgsfaktor, um sich im Wettbewerb um qualifizierte Fachund<br />

Führungskräfte Attraktivitätsvorteile zu verschaffen und die <strong>Mitarbeiter</strong> mit Engagement<br />

und Motivation für das Unternehmen zu begeistern.<br />

Diese Broschüre möchte Ihnen das breite Spektrum der <strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung näher<br />

bringen, Wirkungsweisen verdeutlichen, Vorurteile entkräften und Ihnen anschaulich<br />

vermitteln, wie Sie auf Grundlage einer partnerschaftlichen Unternehmenskultur mehr<br />

Leistung, Engagement, Verantwortung, Vertrauen und mehr Ertrag für Ihr Unternehmen<br />

und Zufriedenheit für Ihre <strong>Mitarbeiter</strong> erzielen können.<br />

Dr. Heinrich Beyer, Geschäftsführer der AGP e.V.


1. Kapitel | Seite 6 1. Kapitel | Seite 7<br />

Unternehmerische Herausforderungen<br />

Flexibilität steigern<br />

Die Wirtschafts- und Finanzkrise und der rasch folgende konjunkturelle Aufschwung<br />

haben gezeigt, wie hochgradig schnelllebig und schwankend die wirtschaftliche Entwicklung<br />

verlaufen kann. Um wirtschaftliche Einbrüche finanziell abfangen zu können und<br />

Personalabbau zu vermeiden, müssen Unternehmen finanz- und personalpolitisch flexibel<br />

aufgestellt sein. Unternehmen mit <strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung weisen eine solche Flexibilität<br />

auf. Denn sie schaffen sich zum einen durch eine Kapitalbeteiligung ihrer <strong>Mitarbeiter</strong><br />

Möglichkeiten einer teilweise bankenunabhängigen Finanzierung. Zum anderen lassen<br />

sich mit Erfolgsbeteiligungsmodellen flexible Lohn- und Gehaltsstrukturen gestalten, mit<br />

denen die <strong>Mitarbeiter</strong> in guten Zeiten am Gewinn beteiligt werden. In schlechten Zeiten<br />

bieten diese Modelle den Unternehmen jedoch einen größeren Spielraum, um finanziell<br />

handlungsfähig zu bleiben.<br />

Des Weiteren schaffen Unternehmen mit einer partnerschaftlichen Unternehmenskultur<br />

bei den <strong>Mitarbeiter</strong>n Verständnis für wirtschaftlich begründete Maßnahmen, indem<br />

sie über die wirtschaftliche Situation offensiv informieren und mit den <strong>Mitarbeiter</strong>n zu<br />

ergreifende Maßnahmen und Ziele besprechen. Eine solche Kultur der Offenheit schafft<br />

Vertrauen, wodurch flexible Lösungen und Übereinkünfte ermöglicht werden.<br />

Engagement freisetzen<br />

Die weltweit starke Stellung Deutschlands im globalen Wirtschaftsprozess beruht seit<br />

jeher auf der Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen. Gleichwohl haben wir den Titel<br />

„Exportweltmeister“ schon an China abgeben müssen und ein immer größerer Teil der<br />

Wertschöpfung deutscher Unternehmen findet mittlerweile im Ausland statt. Gegenüber<br />

aufstrebenden Ländern vor allem aus Asien und Osteuropa wird es große Anstrengungen<br />

erfordern, bislang noch bestehende Wettbewerbsvorteile zu halten oder gar auszubauen.<br />

Gleichzeitig aber bleiben gerade auch in Deutschland die Potenziale für mehr<br />

Wettbewerbsfähigkeit und Ertrag zu einem Großteil ungenutzt. Denn wie ist es anders zu<br />

erklären, dass wissenschaftliche Studien seit Jahren alarmierende Ergebnisse bei der Motivation<br />

und der Arbeitszufriedenheit der <strong>Mitarbeiter</strong> aufzeigen? Danach arbeitet nur eine<br />

Minderheit wirklich engagiert; die große Mehrheit aber verrichtet „Dienst nach Vorschrift“<br />

oder hat schon innerlich gekündigt. Begründet wird dieser geringe Anteil hoch engagierter<br />

Arbeitnehmer mit Fehlern in der Personalführung. Demnach bemängeln viele Beschäftigte,<br />

dass sie zu wenig Anerkennung erhielten oder ihre Meinung im Unternehmen nicht<br />

gehört wird.<br />

Die Unternehmen müssen<br />

zukünftig nicht nur auf<br />

dem Markt für Produkte<br />

und Dienstleistungen<br />

wettbewerbsfähig sein,<br />

sondern sich auch im<br />

Wettbewerb sowohl um<br />

qualifizierte Fach- und<br />

Führungskräfte als auch<br />

um die besten Organisationsformen<br />

behaupten.<br />

Fachkräfte gewinnen<br />

Unternehmen müssen heute immer stärker auf weltweiten Märkten wettbewerbsfähig<br />

sein. Gegenüber der größtenteils kostengünstigeren internationalen Konkurrenz müssen<br />

sie sich dabei immer mehr durch Technologie und Qualität abheben. Dazu bedarf es<br />

hochqualifizierter und motivierter Fachkräfte. Vor dem Hintergrund der demografischen<br />

Entwicklung, dem aktuellen Fachkräftemangel und der sinkenden Arbeitslosenzahl gibt<br />

es bereits einen intensiven Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte, der zunehmen<br />

wird und bei dem vor allem kleine- und mittelständische Betriebe gegenüber den großen<br />

Konzernen benachteiligt sein können. Eine partnerschaftliche Unternehmenskultur kann<br />

deutliche Attraktivitätsvorteile schaffen und so helfen, exzellente <strong>Mitarbeiter</strong> zu gewinnen<br />

und an das Unternehmen zu binden.<br />

Neue Formen der Zusammenarbeit entwickeln<br />

Der Anteil der Wissens- und Innovationsarbeit wird für den Standort Deutschland immer<br />

bedeutender. Deutschland wird sich immer mehr vom Produktionsstandort zum Innovationsstandort<br />

wandeln, was Auswirkungen auf die Art und Weise der Zusammenarbeit<br />

haben wird. Lassen sich einfache Arbeiten planen, delegieren und optimieren, so sind<br />

Wissensarbeiten um ein vieles komplexer und weniger planbar. Um Innovation zu fördern,<br />

braucht es eigenständig denkende und handelnde Menschen sowie ein Umfeld, welches<br />

ihnen diese Freiräume bietet. Zudem werden der Veränderungsdruck und die Anpassungsfähigkeit<br />

der Arbeitsplätze zunehmen. Eigeninitiative, Selbstorganisation, flexibler<br />

Umgang mit Routinen, hohe Vertrautheit mit Leitlinien und hohes Lerntempo werden<br />

die Erfolgsfaktoren der Zukunft sein. Der Zukunftsforscher Matthias Horx sieht es daher<br />

als unumgänglich an, dass die Unternehmen neue „Teilhaberschaftskonzepte“ entwickeln<br />

müssen, die für eine kooperative Dynamik sorgen, bei der sich die Grenzen zwischen<br />

Arbeitgeber und Arbeitnehmer langsam auflösen.<br />

Im krassen Gegensatz dazu steht das starke Engagement derselben Menschen in ihrer<br />

Freizeit: Rund 23 Millionen Deutsche sind allein ehrenamtlich in Vereinen, Verbänden,<br />

Initiativen oder Kirchen für gemeinnützige Zwecke tätig, die sie erst durch ihr engagiertes<br />

Tun erfolgreich machen. Das Motivationsdefizit in der Erwerbsarbeit ist eine schwere Belastung<br />

für die Unternehmen und die Betroffenen selbst. Wenn es gelingt, dieses Defizit<br />

zu überwinden oder mindestens deutlich kleiner werden zu lassen, werden erhebliche<br />

Ressourcen freigesetzt – mit positiven Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und<br />

die Ertragslage der Unternehmen, die Arbeitszufriedenheit der <strong>Mitarbeiter</strong> und – nicht zuletzt<br />

– auch auf das Steueraufkommen und die Einnahmen der Sozialversicherungsträger.


»Mit der <strong>Beteiligung</strong> unserer <strong>Mitarbeiter</strong> im und am Unternehmen<br />

schaffen wir eine partnerschaftliche Unternehmenskultur, die es<br />

allen leicht macht, mitzumachen, ihre Ideen, ihre Kraft und ihre<br />

Inititiative einzubringen und mit Freude dabei zu sein.«<br />

- Günther Cramer, Vorstandssprecher, SMA Solar Technology AG -<br />

Unternehmenserfolge basieren auf Menschen,<br />

die ihr Wissen, ihr Können und ihren Willen<br />

für die Unternehmung einsetzen. Ob und wie<br />

sie all dies einbringen, wird im Wesentlichen<br />

durch ihre Unternehmenskultur beeinflusst.<br />

Die SMA Solar Technology AG bewegt sich in einem weltweit extrem dynamischen Markt mit<br />

hohen technologischen Anforderungen und erlebt seit Jahren ein rasantes Wachstum. Um<br />

in diesem Umfeld hohen Veränderungsdruckes zu bestehen, braucht SMA <strong>Mitarbeiter</strong>, die<br />

mit hohem Engagement verantwortlich handeln, ihr Wissen einbringen und die Entwicklung<br />

des Unternehmens konstruktiv mitgestalten. Der Schlüssel dazu ist eine partnerschaftliche<br />

Unternehmenskultur, die die SMA seit ihrer Gründung pflegt und die geprägt ist durch offene<br />

Kommunikation auf allen Ebenen, Einbindung in die Unternehmensziele, gemeinsame<br />

Gestaltung von Veränderungen, Freiräume zur eigenverantwortlichen Arbeitsgestaltung,<br />

Fairness, Gleichbehandlung und Respekt sowie materielle <strong>Beteiligung</strong> am Erfolg des Unternehmens.


»<strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung - das bedeutet für uns mehr Verständnis<br />

füreinander und eine konstruktive Zusammenarbeit, mit der wir<br />

gemeinsam mehr erreichen. «<br />

- Mirko Zeidler, freigestellter Betriebsrat / Arbeitnehmervertreter<br />

Aufsichtsrat, SMA Solar Technology AG -<br />

»SMA ermöglicht es mir, eigene Ideen einzubringen und<br />

Spuren zu hinterlassen. Dies, der partnerschaftliche Umgang<br />

und die <strong>Beteiligung</strong> am Erfolg des Unternehmens machen<br />

die SMA für mich als Arbeitgeber so attraktiv.«<br />

- Petra Schnegelsberg, Leiterin Stabstelle Development &<br />

Design im Facility Management, SMA Solar Technology AG -<br />

<strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung - das Partnerschaftsmodell der AGP<br />

In der öffentlichen Diskussion wird unter dem Begriff der <strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung oftmals<br />

nur die finanzielle Teilhabe der <strong>Mitarbeiter</strong> in Form einer <strong>Mitarbeiter</strong>kapitalbeteiligung<br />

verstanden, die aber - zumindest in mittelständischen Unternehmen - in vielen Fällen Teil<br />

eines umfassenderen unternehmerischen Führungskonzeptes bzw. Endpunkt einer innerbetrieblichen<br />

Entwicklung ist. Klassischerweise wird unter <strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung ein<br />

Konzept verstanden, das sich in der Praxis durch drei wesentliche Prinzipien auszeichnet:<br />

Finanzielle Teilhabe<br />

Eigenständigkeit, Verantwortung,<br />

<strong>Beteiligung</strong><br />

Partnerschaftliche Unternehmenskultur<br />

<strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung im<br />

und am Unternehmen ist<br />

ein grundlegendes Konzept<br />

für die Stärkung der<br />

betrieblichen Leistungskultur<br />

und für ein höheres<br />

Maß an materieller und<br />

immaterieller Teilhabe der<br />

<strong>Mitarbeiter</strong>.<br />

Das Partnerschaftsmodell<br />

der AGP<br />

2. Die <strong>Mitarbeiter</strong> können sich an klaren Leitbildern und Zielen orientieren, sie werden<br />

ausreichend informiert und an Entscheidungen beteiligt. Sie können in ihrem Arbeitsbereich<br />

verantwortlich, unternehmerisch und im Team agieren und sie partizipieren<br />

am gemeinsam erreichten Erfolg.<br />

3. Mit der <strong>Beteiligung</strong> am Erfolg und am Kapital des Unternehmens wird dieses Engagement<br />

anerkannt und belohnt, Motivation und Vermögensbildung der <strong>Mitarbeiter</strong><br />

gefördert und die Finanzstruktur des Unternehmens nachhaltig verbessert.<br />

<strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung ist ein unternehmerisches Führungskonzept, mit dem sowohl<br />

personalwirtschaftliche als auch finanzwirtschaftliche Zielsetzungen realisiert werden<br />

können. Darüber hinaus dokumentieren die Unternehmen damit auch ihre soziale Verantwortung<br />

gegenüber den <strong>Mitarbeiter</strong>n und der Gesellschaft insgesamt. Eine partnerschaftliche<br />

Grundüberzeugung des Unternehmers und der maßgebenden Personen im Unternehmen<br />

ist eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der <strong>Beteiligung</strong>smodelle.<br />

Wettbewerbsfähigkeit<br />

Finanzielle Stabilität<br />

Zustimmung der<br />

<strong>Mitarbeiter</strong><br />

Identität des<br />

Unternehmens<br />

Produktivität Kapitalstruktur Anreize Nachfolge<br />

Kosten Liquidität Vermögen Übernahme<br />

Innovation Finanzierung Vorsorge Sanierung<br />

1. Die Unternehmenskultur ist geprägt von einer partnerschaftlichen Grundorientierung,<br />

die sich im Verhalten von Unternehmensleitung, Führungskräften, <strong>Mitarbeiter</strong>n<br />

und Betriebsräten sowie in der Organisation der betrieblichen Abläufe niederschlägt.<br />

Ziele der<br />

<strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung<br />

Schnelligkeit Flexibilität Partizipation Attraktivität<br />

Veränderung Bonität Bindung Unternehmenskultur


2. Kapitel | Seite 12 2. Kapitel | Seite 13<br />

Partnerschaftliche Unternehmenskultur<br />

Eine partnerschaftliche Unternehmenskultur ist die notwendige Voraussetzung dafür,<br />

dass sich die Leistungsfähigkeit sämtlicher <strong>Mitarbeiter</strong> vollständig entfalten kann und<br />

dass sie ihr Wissen, ihr Können und ihr Engagement für den Erfolg des Unternehmens<br />

einbringen.<br />

Unternehmenskultur – das sind die Werte, Normen und Verhaltensweisen, die das Handeln<br />

und das Selbstverständnis eines Unternehmens und der <strong>Mitarbeiter</strong> prägen. Eine<br />

Partnerschaftliche Unternehmenskultur zeichnet sich im Allgemeinen durch folgende<br />

Bausteine aus:<br />

Unternehmensleitbild - oder: Am Anfang steht ein Ziel<br />

Identifikation mit dem Unternehmen kann nicht spontan entstehen, sie muss sich entwickeln.<br />

Der Weg dorthin kann geebnet werden durch die Formulierung eines Leitbildes. Es<br />

definiert das Selbstverständnis eines Unternehmens, seine Werte und sein Handeln und:<br />

es muss gelebt werden. Es verlangt Integration und es bietet Rückhalt – im Umgang der<br />

<strong>Mitarbeiter</strong> untereinander sowie im Umgang mit Kunden, Lieferanten und der Öffentlichkeit<br />

schlechthin.<br />

Kommunikation - oder: Bindung durch Verständigung<br />

Nur wer informiert ist, fühlt sich dazugehörig, identifiziert sich mit seinem Unternehmen.<br />

Umfassende Informationen, ausreichende Kommunikationsmöglichkeiten und Partizipation<br />

an Entscheidungsprozessen, die den eigenen Aufgabenbereich berühren, müssen<br />

durch Maßnahmen der Personal- und Organisationsentwicklung ermöglicht werden.<br />

Vorgehen für die Einführung<br />

und Pflege<br />

einer Unternehmenskultur<br />

1 Werte formulieren<br />

und kommunizieren<br />

4<br />

1<br />

4 Wirkung messen,<br />

Schwachstellen identifizieren,<br />

Verbesserungen<br />

einleiten<br />

3<br />

2<br />

2 Aus den Werten Versprechen des<br />

Unternehmens und Forderungen<br />

an die <strong>Mitarbeiter</strong> ableiten<br />

3 Die Versprechen und Forderungen<br />

mit konkreten Maßnahmen hinterlegen<br />

Die Einführung und die Pflege einer Unternehmenskultur ist ein dynamischer Prozess und<br />

bleibt eine „Baustelle“, die ständig beobachtet, weiterentwickelt und verbessert werden<br />

muss. Bleiben die Werte auch verlässlich, so ändern sich doch die Rahmenbedingungen,<br />

in denen das Unternehmen agiert sowie die Menschen, die darin arbeiten. Diese stetigen<br />

Änderungen haben Einfluss darauf, ob die Unternehmenskultur tatsächlich von den <strong>Mitarbeiter</strong>n<br />

anerkannt und gelebt wird. Daher müssen Maßnahmen und Vorgehensweisen<br />

zur Gestaltung der Unternehmenskultur immer wieder hinterfragt und angepasst werden.<br />

Wirkungsvolle Instrumente zur stetigen Kontrolle und Verbesserung der Unternehmenskultur<br />

sind regelmäßige <strong>Mitarbeiter</strong>befragungen und -gespräche.<br />

Dezentrale Strukturen - oder: Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile<br />

Übernahme von Verantwortung und unternehmerisches Handeln müssen sich in arbeitsteiligen<br />

Prozessen unmittelbar auch in der Gruppe wiederfinden. Denn niemand kennt<br />

die Prozesse und ihre Schwachstellen im Unternehmen besser als jene, die seit Jahren<br />

tagtäglich darin arbeiten. Und sie haben gute Ideen, diese Schwachstellen zu beseitigen.<br />

<strong>Beteiligung</strong> am Erfolg - oder: Konsequenz auf der ganzen Linie<br />

Die konsequente Umsetzung einer produktiven Partnerschaft im Unternehmen beinhaltet<br />

auch Möglichkeiten der finanziellen <strong>Beteiligung</strong> der <strong>Mitarbeiter</strong> am Erfolg oder auch am<br />

Kapital des Unternehmens.<br />

Betriebliche Partnerschaft - oder: Kooperation statt Konfrontation<br />

Identifikation und vertrauensvolle Zusammenarbeit berühren die Rollen der Unternehmensleitung,<br />

der Führungskräfte, der <strong>Mitarbeiter</strong> und der Betriebsräte. In die Mitgestaltung<br />

einer Neuorientierung müssen alle Stakeholder einbezogen werden – dies ist ein<br />

wesentlicher Schlüssel zum Erfolg.<br />

Beispiel :<br />

Unternehmenskultur-<br />

Baustein Kommunikation<br />

Baustein Versprechen Forderungen Maßnahmen<br />

Kommunikation<br />

» Information über<br />

die wichtigen<br />

Vorgänge im Unternehmen<br />

sowie über<br />

Ziele und zukünftige<br />

Entwicklungen<br />

» Möglichkeit zur<br />

Beschwerde, wenn<br />

die Versprechen<br />

des Unternehmens<br />

nicht eingehalten<br />

werden<br />

» Entwicklungen<br />

verstehen, Ziele<br />

mittragen<br />

» Sich informieren<br />

» Ehrlich und offen<br />

Probleme ansprechen,<br />

Kritik konstruktiv<br />

einbringen<br />

» Offen sein für Kritik,<br />

wenn sie konstruktiv<br />

ist<br />

» Umfangreiches Informationsangebot<br />

über das Unternehmen,<br />

Auftragslage,<br />

wirtschaftliche<br />

Kennzahlen Unternehmensziele<br />

» <strong>Mitarbeiter</strong>gespräche<br />

und -besprechungen<br />

» Austauschangebote<br />

schaffen (Cafeteriagespräche)<br />

» etc.


2. Kapitel | Seite 14<br />

2. Kapitel | Seite 15<br />

Eigenständigkeit, Verantwortung und (Erfolgs-) <strong>Beteiligung</strong><br />

Die erfolgsabhängige Vergütung und Gewinnbeteiligung der <strong>Mitarbeiter</strong> ist nicht nur<br />

eine wichtige „Vorstufe“ zur Kapitalbeteiligung, sondern vielmehr ein eigenständiges<br />

Konzept, bei dem die Leistungen des einzelnen <strong>Mitarbeiter</strong>s, bestimmter <strong>Mitarbeiter</strong>gruppen<br />

oder der gesamten Belegschaft mit einem zusätzlichen Bonus in Abhängigkeit<br />

vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens honoriert werden.<br />

Viele Unternehmen sind dazu übergegangen, die Höhe von Sonderzahlungen an die <strong>Mitarbeiter</strong><br />

an betriebswirtschaftliche Kenngrößen – bspw. die Umsatzrendite - zu knüpfen.<br />

Dies führt in wirtschaftlich guten Zeiten zu höheren Ausschüttungen an die <strong>Mitarbeiter</strong><br />

und bei schlechterer Geschäftslage zu einer Absenkung, die das Unternehmen wiederum<br />

von Personalkosten entlastet.<br />

Darüber hinaus können mit den <strong>Mitarbeiter</strong>n Zielvereinbarungen getroffen oder Leistungsbeurteilungen<br />

vereinbart werden, die dann Grundlage für ihren individuellen<br />

Anteil an der Sonderzahlung sind. Das Unternehmen kann so gezielt innerbetriebliche<br />

Verbesserungsprozesse anstoßen, den <strong>Mitarbeiter</strong>n mehr Freiräume für eigenverantwortliches<br />

Handeln in ihrem Bereich eröffnen und persönlichen Einsatz im Rahmen einer<br />

allgemeinen Erfolgsbeteiligung besonders honorieren.<br />

Erfolgsbeteiligungen finanzieren sich von selbst<br />

Grundlage der Ausschüttungen sind in der Regel Erfolgsgrößen - Gewinn, Umsatzrendite,<br />

Ebit – oder andere leistungs- oder qualitätsbezogene Kennziffern. Wenn durch das Engagement<br />

der <strong>Mitarbeiter</strong> der betriebliche Verbesserungsprozess erfolgreich verläuft und<br />

entsprechende Kennziffern sich verbessern, wird der daraus resultierende Mehrertrag –<br />

oder Teile davon – als Erfolgsbeteiligung an die <strong>Mitarbeiter</strong> ausgeschüttet.<br />

Verteilungskriterien<br />

Bei den Kriterien für die Verteilung der Sonderzahlungen können zwei Arten unterschieden<br />

werden, die in der Praxis oft nebeneinander stehen:<br />

Bei der „Einfachen Verteilung“ wird die Sonderzahlung gleichmäßig „pro Kopf“, anteilig<br />

zum Monatsgehalt oder unter Berücksichtigung weiterer betriebsbiografischer Daten wie<br />

Betriebszugehörigkeit, Gruppenzugehörigkeit oder auch Krankheitstage ausgeschüttet.<br />

Bei der „Performance-abhängigen Verteilung“ ist der persönliche Anteil jedes <strong>Mitarbeiter</strong>s<br />

zudem abhängig von seiner Zielerreichung oder einer Leistungsbeurteilung.<br />

Auszahlung der Erfolgsbeteiligungen<br />

Erfolgsbeteiligungen sollten nicht als „normaler Gehaltsbestandteil“ angesehen oder<br />

wahrgenommen werden. Erfolgsbeteiligungen sollten zeitnah ausgeschüttet werden, um<br />

den Zusammenhang zwischen Leistung, Erfolg und <strong>Beteiligung</strong> zu dokumentieren.<br />

Der Bericht über die Höhe der Erfolgsbeteiligungen sollte gefeiert und inszeniert werden.<br />

Rechtsgrundlage der Erfolgsbeteiligung<br />

Im Mittelstand werden die Regelungen zur Erfolgsbeteiligung als freiwillige Leistung des<br />

Unternehmens außerhalb von Tarif- und Arbeitsverträgen im Wege einer Betriebsvereinbarung<br />

oder einer freiwilligen Gesamtzusage des Arbeitgebers festgelegt.<br />

Finanzielle Teilhabe - <strong>Mitarbeiter</strong>kapitalbeteiligung<br />

Die <strong>Beteiligung</strong> der <strong>Mitarbeiter</strong> am Kapital des Arbeit gebenden Unternehmens ist ein<br />

seit vielen Jahren diskutiertes Thema. Während fast alle großen Aktiengesellschaften mit<br />

der Ausgabe von Belegschaftsaktien oder Optionen entsprechende <strong>Beteiligung</strong>smodelle<br />

praktizieren, ist dies im Mittelstand und in den Familienunternehmen noch eher die<br />

Ausnahme. Gleichwohl gibt es auch hier derzeit mehr als 3.000 Unternehmen, die ihren<br />

<strong>Mitarbeiter</strong>n und <strong>Mitarbeiter</strong>innen <strong>Beteiligung</strong>smöglichkeiten zum Beispiel in Form von<br />

Genussrechten oder stillen <strong>Beteiligung</strong>en anbieten.<br />

<strong>Mitarbeiter</strong>kapitalbeteiligung wird von diesen Unternehmern als Teil ihrer partnerschaftlichen<br />

Unternehmenskultur aufgefasst. Die <strong>Beteiligung</strong>smodelle zielen im Mittelstand also<br />

primär auf die Steigerung von Motivation und Engagement der <strong>Mitarbeiter</strong>. Die reinen<br />

finanzwirtschaftlichen Vorteile einer <strong>Mitarbeiter</strong>kapitalbeteiligung – für die <strong>Mitarbeiter</strong><br />

und das Unternehmen – können aber ebenfalls kaum hoch genug eingeschätzt werden.<br />

Kontinuierliche Einzahlungen der <strong>Mitarbeiter</strong> in einen „betrieblichen Sparplan“ können<br />

mittel- bis langfristig zu einem erheblichen Kapitalaufbau führen, der die Liquidität und<br />

die Kapitalstruktur des Unternehmens nachhaltig verbessert und damit die Abhängigkeit<br />

von externen Finanzierungen reduziert. Für die <strong>Mitarbeiter</strong> selbst eröffnet sich hier eine<br />

weitere Möglichkeit der Vermögensbildung, die nicht zuletzt aufgrund der steuerlichen<br />

Anreize des „<strong>Mitarbeiter</strong>kapitalbeteiligungsgesetzes“ mit weit überdurchschnittlichen<br />

Renditen einhergeht.<br />

Information und Kommunikation<br />

Um innerbetriebliche Verbesserungsprozesse zu stützen, sollten Erfolgbeteiligungen so<br />

gestaltet sein, dass der Zusammenhang zwischen persönlicher Leistung, persönlichem<br />

Anteil an der Ausschüttung und dem wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens deutlich<br />

wird. Dazu ist eine regelmäßige Information über die Ziele, Erfolge und Misserfolge<br />

des Unternehmens ebenso nötig und wichtig wie eine vertrauensvolle Kommunikation<br />

zwischen <strong>Mitarbeiter</strong>n und Vorgesetzten im Hinblick auf persönliche Stärken und Schwächen.


»Unser wichtigstes Kapital sind unsere <strong>Mitarbeiter</strong>. Um ihre Potenziale<br />

zu heben, schaffen wir Arbeitsbedingungen, die außergewöhnliche<br />

Leistungen, Zufriedenheit sowie den konstruktiven und kreativen<br />

Austausch fördern.«<br />

- Jan Siekermann, Geschäftsführer, Ferdinand Bilstein GmbH + Co. KG -<br />

In ihrer Mehrzahl sind die <strong>Mitarbeiter</strong> in<br />

deutschen Unternehmen hochqualifiziert,<br />

besitzen ein ausgeprägtes Selbstverständnis<br />

und sind gewillt, Verantwortung zu<br />

übernehmen.<br />

Die Ferdinand Bilstein Gmbh + Co. KG ist einer der weltweit führenden Hersteller und Lieferanten<br />

von freien PKW- und NKW-Ersatzteilen und seit über 160 Jahren in Familienbesitz.<br />

Für febi ist die <strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung ein modernes Instrument der Unternehmensführung<br />

mit der ein Innovationsklima geschaffen, das Wachstum gefördert und erheblich zum wirtschaftlichen<br />

Erfolg beigetragen wird. Hochqualifizierte und motivierte <strong>Mitarbeiter</strong> sorgen<br />

weltweit dafür, dass die Wünsche und Anforderungen ihrer Kunden und Partner immer<br />

im Mittelpunkt stehen. Denn nur mit Know-how, Schnelligkeit, höchster Termintreue und<br />

Service-Orientierung kann febi seinem hohen Anspruch an zukunftsstarke Partnerschaften<br />

entlang der gesamten Wertschöpfungskette gerecht werden.


»Mit der <strong>Beteiligung</strong> unserer <strong>Mitarbeiter</strong> als stille Gesellschafter<br />

am Unternehmen unterstreichen wir unsere partnerschaftliche<br />

Zusammenarbeit und festigen das Fundament des gegenseitigen<br />

Vertrauens sowie den Willen zum gemeinsamen Erfolg.«<br />

- Jörg Hübner, Gesamtleiter Personal, Ferdinand Bilstein GmbH + Co. KG -<br />

»Als <strong>Mitarbeiter</strong> kann ich am besten die Attraktivität meiner<br />

<strong>Beteiligung</strong> beurteilen und mit meinem Engagement<br />

Einfluss auf die Entwicklung des Unternehmenserfolges<br />

nehmen. Welche Geldanlage kann das ansonsten bieten?«<br />

- Claus Hoffmann, Leiter Fertigungsplanung, Ferdinand<br />

Bilstein GmbH + Co. KG -<br />

<strong>Mitarbeiter</strong>kapitalbeteiligung im Mittelstand<br />

In der Unternehmenspraxis finden sich die unterschiedlichsten Regelungen und Verfahren<br />

im Hinblick auf die Gestaltung eines <strong>Beteiligung</strong>smodells. Je nach Größe, Branche,<br />

Eigentumsform, wirtschaftlicher Situation, Unternehmenskultur oder Zielsetzungen entwickelt<br />

und praktiziert jedes Unternehmen sein „eigenes“ <strong>Beteiligung</strong>smodell mit jeweils<br />

unterschiedlichen betriebsspezifischen Regelungen. In nahezu allen <strong>Beteiligung</strong>smodellen<br />

in mittelständischen Unternehmen ist allerdings ein ähnliches Grundmuster hinsichtlich<br />

der Gestaltung der drei Ebenen der <strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung erkennbar. So sind auch<br />

die Regelungen zur Kapitalbeteiligung der <strong>Mitarbeiter</strong> vergleichbar.<br />

Einfach und transparent - Mezzanine <strong>Beteiligung</strong><br />

Als wichtigster „Durchführungsweg“ einer <strong>Mitarbeiter</strong>kapitalbeteiligung hat sich in den<br />

mittelständischen Unternehmen die mezzanine <strong>Beteiligung</strong> über Genussrecht oder stille<br />

<strong>Beteiligung</strong>en herausgebildet. Es handelt sich hierbei nicht um gesellschaftsrechtliche<br />

sondern um schuldrechtliche <strong>Beteiligung</strong>en, die als Fremdkapital bilanziert werden.<br />

Gleichwohl können diese <strong>Beteiligung</strong>en wirtschaftlich als Eigenkapital gewertet werden,<br />

wenn das Kapital an einem möglichen Verlust des Unternehmens teilnimmt und mindestens<br />

fünf Jahre festgelegt ist.<br />

Mezzanine <strong>Beteiligung</strong>sformen können unabhängig von der Rechtsform in jedem Unternehmen<br />

eingeführt werden und müssen weder notariell beglaubigt noch ins Handelsregister<br />

eingetragen werden. Mezzanines <strong>Beteiligung</strong>skapital wird in aller Regel erfolgsabhängig<br />

verzinst und nach Ablauf der Festlegungsfrist – zwischen drei und zehn Jahren<br />

– an die <strong>Mitarbeiter</strong> zum Nennwert zurückgezahlt. Eine Substanzbeteiligung findet nicht<br />

statt, die Feststellung des anteiligen Unternehmenswertes entfällt daher.<br />

Die Kapitalbeteiligung der<br />

<strong>Mitarbeiter</strong> am Unternehmen<br />

ist nicht nur<br />

ausschließlich in großen<br />

Unternehmen umsetzbar.<br />

Gerade klein- und<br />

mittelständische Betriebe<br />

können mit einfachen<br />

und transparenten<br />

<strong>Beteiligung</strong>smodellen die<br />

vielfältigen Vorteile einer<br />

<strong>Mitarbeiter</strong>kapitalbeteiligung<br />

für sich nutzen.<br />

Bei den Genussrechtsbedingungen oder dem Vertrag über die Stille Gesellschaft gibt es<br />

kaum Formvorschriften und einen weiten Regelungsspielraum im Hinblick auf Sperr- und<br />

Kündigungsfristen, Verzinsung, Auszahlungsmodalitäten, Informationsrechte u.a. Genussrechtsinhaber<br />

und stille Gesellschafter haben keinen Einfluss auf unternehmerische<br />

Entscheidungen. Es handelt sich um ein seit vielen Jahren etabliertes, rechtlich und steuerrechtlich<br />

abgesichertes Instrumentarium. Der Verwaltungsaufwand ist auch für kleine<br />

Unternehmen überschaubar.<br />

Betriebliches Kapital und Vermögensbildung<br />

Mit dem neuen <strong>Mitarbeiter</strong>kapitalbeteiligungsgesetz (MKBG) hat der Gesetzgeber die<br />

steuerliche Förderung der <strong>Mitarbeiter</strong>kapitalbeteiligung deutlich ausgeweitet. Der Arbeitgeber<br />

hat die Möglichkeit, dem <strong>Mitarbeiter</strong> bis 360 € pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei<br />

zu überlassen. Wird dieser Betrag nicht ausgeschöpft, kann der <strong>Mitarbeiter</strong> selbst<br />

bis zu 360 € im Wege der (steuer- aber nicht sozialabgabenfreien) Entgeltumwandlung<br />

einbringen und darüber hinaus unter bestimmten Bedingungen die Vorteile des Vermögensbildungsgesetzes<br />

nutzen.<br />

Bei einem Unternehmen mit 100 <strong>Mitarbeiter</strong>n, von denen sich 60 % beteiligen, wird bei<br />

einer Monatsleistung pro <strong>Mitarbeiter</strong> von nur 50 € und einem „Zuschuss“ des Unternehmens<br />

von 240 € p.A. schon in fünf Jahren ein Kapital von 4.200 € pro <strong>Mitarbeiter</strong> aufgebaut.<br />

Für das Unternehmen ergibt sich daraus ein Kapitalstock von 252.000 €. Auch wenn<br />

nach Ablauf der Anlagedauer die ersten Sparpläne ausgezahlt werden, bleibt dem Unternehmen<br />

ein konstanter – in aller Regel weiter steigender - Kapitalstock erhalten, wenn es<br />

kontinuierlich derartige <strong>Beteiligung</strong>smodelle anbietet.<br />

Einzahlung <strong>Mitarbeiter</strong><br />

Überlassung<br />

Arbeitgeber<br />

Kapital<br />

5 Jahre<br />

Kapital<br />

10 Jahre<br />

Zinsen in 10<br />

Jahren bei 5% p.A.<br />

25 € pro Monat 120 € pro Monat 2.100 € 4.200 € ca. 1.000 €<br />

50 € pro Monat 240 € pro Monat 4.200 € 8.400 € ca. 2.000 €<br />

Beispiel betrieblicher<br />

Einzahlungsplan<br />

75 € pro Monat 300 € pro Monat 6.000 € 12.000 € ca. 2.900 €<br />

100 € pro Monat 360 € pro Monat 7.800 € 15.600 € ca. 3.800 €


3. Kapitel | Seite 20 3. Kapitel | Seite 21<br />

Solche <strong>Beteiligung</strong>smodelle eignen sich hervorragend, um beispielsweise Mittel aus einer<br />

Erfolgsbeteiligung aufzunehmen, die dann erst zu einem späteren Zeitpunkt mit hoher<br />

Rendite an die <strong>Mitarbeiter</strong> ausgezahlt werden. Je nach Höhe der Leistung des Unternehmens<br />

kommen hier leicht zweistellige Renditen für den <strong>Mitarbeiter</strong> zustande. Umgekehrt<br />

kann das Unternehmen die Kapitalkosten über die Höhe seines Beitrags zu solch einem<br />

Sparplan steuern.<br />

Eine Frage der Unternehmenskultur<br />

<strong>Mitarbeiter</strong>kapitalbeteiligung ist ein langfristiges Finanzierungskonzept. Der Aufbau eines<br />

relevanten Kapitalstocks der <strong>Mitarbeiter</strong> braucht Zeit. Kurzfristige Liquiditätsengpässe<br />

können damit nicht beseitigt, wohl aber mittel- und langfristig vermieden werden.<br />

<strong>Mitarbeiter</strong>kapitalbeteiligung ist zudem eine <strong>Beteiligung</strong> „auf Zeit“: Das <strong>Mitarbeiter</strong>kapital<br />

oder Teile davon werden im Verlauf bzw. spätestens bei Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses<br />

ausgezahlt, was ein entsprechendes Liquiditätsmanagement erfordert. In der<br />

Unternehmenspraxis haben sich dazu aber schon seit langem erprobte Regelungen herausgebildet.<br />

Und: Kapitalbeteiligungen unterliegen dem Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit“:<br />

Sie beruhen auf einem freiwilligen Angebot der Unternehmensleitung, das von den<br />

<strong>Mitarbeiter</strong>n angenommen oder abgelehnt werden kann.<br />

Ob, in welchem Umfang und in welchem Zeitraum es zum Aufbau eines entsprechenden<br />

Kapitalstocks kommt, ist im Wesentlichen eine Frage der Unternehmenskultur:<br />

• Wechselseitiges Vertrauen zwischen Unternehmensleitung und Belegschaft,<br />

• Vertrauen der <strong>Mitarbeiter</strong> in die wirtschaftliche Prosperität des Unternehmens und<br />

in die Unternehmensführung,<br />

• offene Information und Kommunikation sowie<br />

• Transparenz im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung und die Zielsetzungen<br />

des Unternehmens<br />

sind wichtige Bedingungen für die Akzeptanz bei den <strong>Mitarbeiter</strong>n.<br />

<strong>Mitarbeiter</strong>kapitalbeteiligung im Mittelstand ist somit mehr als ein Finanzierungskonzept;<br />

sie ist sichtbarer Ausdruck einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit im Unternehmen.<br />

Je ausgeprägter das wechselseitige Vertrauen ist, umso nachhaltiger sind die finanzwirtschaftlichen<br />

Effekte.<br />

Die Regelungen einer stillen <strong>Beteiligung</strong><br />

Rechtsgrundlage<br />

Rechtlich geregelt ist diese Form der Kapitalbeteiligung im Handelsgesetzbuch §§230 ff.<br />

Durch eine Einlage in das Unternehmen werden die <strong>Mitarbeiter</strong> zu stillen Gesellschaftern,<br />

womit sie am Kapital und am wirtschaftlichen Gewinn des Unternehmens beteiligt sind.<br />

Teilnahme<br />

Grundlage für die <strong>Beteiligung</strong> ist ein schriftliches <strong>Beteiligung</strong>sangebot der Geschäftsleitung<br />

an die <strong>Mitarbeiter</strong>, in dem alle Informationen, Pflichten und Rechte aufgeführt sind.<br />

Über weitere Angebote in den Folgejahren kann die Geschäftsleitung immer neu entscheiden.<br />

Aus einem oder mehreren Angeboten entsteht kein Anspruch der <strong>Mitarbeiter</strong><br />

auf ein Angebot in den Folgejahren. Wenn die Vergünstigungen aus dem <strong>Mitarbeiter</strong>kapitalbeteiligungsgesetz<br />

(MKBG) genutzt werden sollen, muss eine Teilnahme allen <strong>Mitarbeiter</strong>n,<br />

die mehr als ein Jahr beschäftigt sind, offen stehen. Werden die Möglichkeiten<br />

des MKBG nicht genutzt, können Teilnahmebedingungen im Rahmen des allgemeinen<br />

Gleichbehandlungsgebots frei festgelegt werden.<br />

Finanzierung der <strong>Beteiligung</strong><br />

In der Praxis werden in aller Regel entsprechende Sparpläne angeboten, die monatliche<br />

Einzahlungen oder Einmalzahlungen der <strong>Mitarbeiter</strong> vorsehen. Häufig können auch<br />

Sonderzahlungen oder Teilbeträge aus einer Erfolgsbeteiligung direkt in den Sparplan<br />

einfließen. Hinzu kommt die steuer- und sozialabgabenfreie „Überlassung“ durch den<br />

Arbeitgeber nach § 3,39 EStG bis zur Höhe von 360 € pro Jahr.<br />

Berechnung des Gewinnanteils<br />

Als stiller Gesellschafter hat der <strong>Mitarbeiter</strong> das Recht auf Teilhabe am Gewinn entsprechend<br />

des Nennwertes der <strong>Beteiligung</strong>. Zusätzlich kann eine Basisverzinsung der Einlage<br />

verhandelt werden. Die Auszahlung der Gewinnanteile erfolgt jährlich über die Lohn- und<br />

Gehaltsabrechnung nach der Bilanzfeststellung durch den Wirtschaftsprüfer. Eine gängige<br />

Bezugsgröße für die Ermittlung des Gewinnanteils des stillen Kapitals ist die Umsatzrendite<br />

eines Jahres.<br />

Sperrfristen<br />

Um Planungssicherheit für das Unternehmen und einen mittelfristigen Anspareffekt für<br />

die <strong>Mitarbeiter</strong> zu erreichen, werden in der Praxis Halte- oder Sperrfristen für das <strong>Beteiligung</strong>skapital<br />

von drei bis zu zehn Jahren vereinbart. Danach kann das Kapital von beiden<br />

Seiten gekündigt werden. Im Rahmen von „Härtefallregelungen“ ist auch eine vorzeitige<br />

Verfügung möglich.<br />

Risiko<br />

Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens ist die Einlage des <strong>Mitarbeiter</strong>s nicht geschützt.<br />

Die stillen Gesellschafter können - im Extremfall - ihr Kapital teilweise oder ganz<br />

verlieren. Die stillen Gesellschafter haften aber nur mit ihrer Einlage.<br />

Gesellschafterausschuss<br />

Der stille Gesellschafter ist grundsätzlich nicht an der Geschäftsführung beteiligt, hat aber<br />

Informations- und Kontrollrechte, die zum Beispiel über den Steuerberater/Wirtschaftsprüfer<br />

oder auch einen gewählten Ausschuss der stillen Gesellschafter wahrgenommen<br />

werden können. Der Gesellschafterausschuss ist dann Ansprechpartner für alle Fragen<br />

und Anliegen, die sich aus der <strong>Beteiligung</strong> ergeben.<br />

Steuerliche Behandlung<br />

Die Ausschüttungen auf stille <strong>Beteiligung</strong>en werden als Betriebsausgaben gewertet, die<br />

den steuerpflichtigen Gewinn reduzieren. Bei den stillen Gesellschaftern zählen Gewinnbeteiligungen<br />

zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen, die der Abgeltungssteuer unterliegen.


3. Kapitel | Seite 22 3. Kapitel | Seite 23<br />

Formen der <strong>Mitarbeiter</strong>kapitalbeteiligung<br />

Belegschaftsaktien<br />

<strong>Mitarbeiter</strong> werden durch den Kauf von Belegschaftsaktien oder Optionen zu Miteigentümern<br />

des Unternehmens. Als Aktionäre haben sie - je nach Ausgestaltung der Aktie - ein<br />

Auskunftsrecht sowie das Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung. Belegschaftsaktionäre<br />

sind am Wertzuwachs des Unternehmens, an der Dividendenausschüttung und<br />

am Liquidationserlös beteiligt. Die Haftung der Aktionäre ist auf ihre Einlage beschränkt,<br />

und die Übertragung der Aktien auf Dritte (Fungibilität) ist – zumindest bei börsennotierten<br />

Unternehmen – unproblematisch.<br />

GmbH-<strong>Beteiligung</strong>en<br />

Durch die <strong>Beteiligung</strong> am GmbH-Stammkapital erwerben die <strong>Mitarbeiter</strong> Geschäftsanteile<br />

und werden dadurch zu gleichberechtigten Gesellschaftern. Sie sind am Wertzuwachs des<br />

Unternehmens und an der Gewinnausschüttung entsprechend ihrem Anteil am Stammkapital<br />

beteiligt. Eine Verlustbeteiligung ist in der Regel auf die Höhe des Geschäftsanteils<br />

beschränkt. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind bei der GmbH-<strong>Beteiligung</strong> sehr begrenzt,<br />

da das GmbH-Gesetz alle wesentlichen Punkte vorgibt: Bei jeder Änderung des Kapitals<br />

bzw. bei Übertragung der Kapitalanteile sind Gesellschafterbeschlüsse mit notarieller Beurkundung<br />

und Handelsregistereintrag erforderlich. Von daher sind GmbH-<strong>Beteiligung</strong>en<br />

als „Durchführungsweg“ einer <strong>Mitarbeiter</strong>kapitalbeteiligung eher selten.<br />

Stille Gesellschafter<br />

<strong>Mitarbeiter</strong> stellen dem Unternehmen finanzielle Mittel zur Verfügung und treten dabei<br />

als stille Gesellschafter auf. Sie erhalten demnach keine Rechte und Pflichten wie „echte”<br />

Gesellschafter und auch eine <strong>Beteiligung</strong> an der Wertsteigerung des Unternehmens<br />

ist bei dieser „schuldrechtlichen“ <strong>Beteiligung</strong> ausgeschlossen. In jedem Fall werden die<br />

<strong>Mitarbeiter</strong> aber am Unternehmensgewinn beteiligt; eine Verlustbeteiligung bis zur Höhe<br />

ihrer Einlage ist möglich. Je nach Ausgestaltung hat die stille Gesellschaft eher Eigenkapital<br />

oder Fremdkapitalcharakter. Um Eigenkapital handelt es sich grundsätzlich, wenn<br />

die Nachrangigkeit des Rückzahlungsanspruches im Insolvenzfall, eine Verlustbeteiligung<br />

und eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren vereinbart wurden. Die stille <strong>Beteiligung</strong><br />

kann von Unternehmen aller Rechtsformen genutzt werden und ist aufgrund des großen<br />

Gestaltungsspielraumes und der unbürokratischen Abwicklung und Verwaltung die in<br />

mittelständischen Unternehmen am weitesten verbreitete Form der Kapitalbeteiligung.<br />

Modelle der <strong>Mitarbeiter</strong>kapitalbeteiligung<br />

müssen mit der Rechtsform<br />

des Unternehmens<br />

kompatibel sein.<br />

<strong>Mitarbeiter</strong>darlehen<br />

<strong>Mitarbeiter</strong> überlassen dem Unternehmen Fremdkapital. Dafür erhalten sie in der Regel<br />

eine feste Verzinsung, die aber auch an Erfolgsfaktoren (z. B. Gewinn) gekoppelt werden<br />

kann (partiarisches Darlehen). Eine Verlustbeteiligung der <strong>Mitarbeiter</strong> ist grundsätzlich<br />

ausgeschlossen, ebenso Gesellschafterrechte und mithin zusätzliche Informations- oder<br />

Mitwirkungsrechte. Eine Insolvenzsicherung ist obligatorisch. Dieses Modell kann von<br />

Unternehmen aller Rechtsformen angewendet werden, tritt aber nicht zuletzt wegen der<br />

Insolvenzsicherungspflicht zunehmend in den Hintergrund.<br />

<strong>Mitarbeiter</strong>guthaben<br />

Beim <strong>Mitarbeiter</strong>guthaben baut der Arbeitgeber „für“ den <strong>Mitarbeiter</strong> einen Kapitalstock<br />

auf, indem zum Beispiel Mittel aus einer freiwilligen Erfolgsbeteiligung nicht an den<br />

<strong>Mitarbeiter</strong> ausgezahlt sondern im Unternehmen stehen gelassen werden. Das Guthaben<br />

wird dem <strong>Mitarbeiter</strong> zwar auf einem <strong>Beteiligung</strong>skonto gutgeschrieben, aber erst zu<br />

einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt. Gemäß einem Urteil des Bundesfinanzhofes handelt<br />

es sich bei diesen Guthaben dann nicht um zugeflossenes Einkommen. Das hat zur<br />

Folge, dass <strong>Mitarbeiter</strong>guthaben solange steuer- und sozialabgabenfrei stehen gelassen<br />

werden können, bis es zu einer Auszahlung an den <strong>Mitarbeiter</strong> kommt („Bruttoumwandlung“).<br />

Die Guthaben können fest oder erfolgsabhängig verzinst werden; es gibt keine<br />

Insolvenzsicherungspflicht. <strong>Mitarbeiter</strong>guthaben erfreuen sich einer zunehmenden Beliebtheit<br />

als Ergänzung oder auch als Alternative zu einer betrieblichen Altersversorgung.<br />

Unabhängig von der Form der <strong>Beteiligung</strong> sind folgende Grundsätze der <strong>Mitarbeiter</strong>kapitalbeteiligung<br />

zu berücksichtigen:<br />

• Kapitalbeteiligungen unterliegen dem Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit“: Sie<br />

beruhen auf einem freiwilligen Angebot der Unternehmensleitung, das von den<br />

<strong>Mitarbeiter</strong>n angenommen oder abgelehnt werden kann.<br />

• Die Ausgestaltung der zugrunde liegenden Verträge unterliegt den gesellschafts-,<br />

arbeits- und steuerrechtlichen Regelungen - ansonsten besteht Vertrags- und Gestaltungsfreiheit.<br />

• <strong>Beteiligung</strong>smodelle können steuerliche Förderungen nutzen - müssen dies aber<br />

nicht. Nur wenn steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden<br />

sollen, müssen die einschlägigen Regelungen - z. B. zum Teilnehmerkreis - beachtet<br />

werden.<br />

Genussrechte<br />

<strong>Mitarbeiter</strong> überlassen dem Unternehmen finanzielle Mittel und erhalten als „Genuss“<br />

eine jährliche Gewinnbeteiligung. Es werden - ähnlich wie bei der stillen <strong>Beteiligung</strong> -<br />

Vermögens-, aber keine <strong>Beteiligung</strong>srechte erworben. Der Inhaber der Genussrechte wird<br />

kein Gesellschafter und erhält somit keine zusätzlichen Informations- und Mitwirkungsrechte.<br />

Genussrechte können von Unternehmen aller Rechtsformen ausgegeben werden.<br />

Bei einer Verlustbeteiligung ist das Genusskapital als Eigenkapital einzustufen. Je nach<br />

Art der Ausgestaltung erhalten Genussrechte damit einen stärkeren Eigen- oder Fremdkapitalcharakter.<br />

Formen der <strong>Mitarbeiter</strong>kapitalbeteiligung<br />

Eigenkapital<br />

<strong>Beteiligung</strong><br />

Mezzanine<br />

<strong>Beteiligung</strong><br />

Fremdkapital<br />

<strong>Beteiligung</strong><br />

Aufgeschobene<br />

Vergütung<br />

Belegschaftsaktie Stille Gesellschafter <strong>Mitarbeiter</strong>-Darlehen <strong>Mitarbeiter</strong>-Guthaben<br />

GmbH-<strong>Beteiligung</strong><br />

Genussrechte


3. Kapitel | Seite 24<br />

3. Kapitel | Seite 25<br />

Förderwege der <strong>Mitarbeiter</strong>kapitalbeteiligung<br />

Vermögenswirksame Leistungen<br />

Jeder <strong>Mitarbeiter</strong> hat die Möglichkeit bis zu 400 € pro Jahr als Vermögenswirksame<br />

Leistungen im eigenen Unternehmen in Form einer Kapitalbeteiligung anzulegen - und<br />

zwar zusätzlich zu möglicherweise schon bestehenden Bauspar- und Banksparverträgen.<br />

Für vermögenswirksame Leistungen in der Anlageform der Kapitalbeteiligung am Arbeit<br />

gebenden Unternehmen gilt eine Arbeitnehmersparzulage von 20 %. Die Einkommensgrenzen<br />

liegen bei 20.000 € zu versteuerndem Einkommen für Ledige und 40.000 € für<br />

Verheiratete.<br />

Steuerfreie Überlassung durch den Arbeitgeber<br />

Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag für die Überlassung von <strong>Mitarbeiter</strong>beteiligungen<br />

am Arbeit gebenden Unternehmen wird mit dem neuen § 3 Nr. 39 EStG<br />

- der den „alten“ § 19a EStG ersetzt - von 135 € auf 360 € deutlich erhöht. Allerdings ist<br />

dies mit einigen für die Praxis der <strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung sehr gravierenden Verfahrensvorschriften<br />

verbunden:<br />

• Der steuerfreie Zuschuss des Arbeitgebers darf nicht mit tariflichen und einzelvertraglichen<br />

Ansprüchen der Arbeitnehmer verrechnet werden.<br />

• Es gilt das Gleichbehandlungsgebot, d.h.: Allen <strong>Mitarbeiter</strong>n eines Unternehmens,<br />

die länger als ein Jahr beschäftigt sind, muss das Angebot offen stehen.<br />

Entgeltumwandlung durch die Arbeitnehmer<br />

Die <strong>Mitarbeiter</strong> selbst haben die Möglichkeit, im Rahmen der Entgeltumwandlung bis zu<br />

360 € steuerfrei (nicht aber sozialabgabenfrei) im „eigenen“ Unternehmen anzulegen.<br />

Um die Finanzierung von<br />

Kapitalbeteiligungen der<br />

<strong>Mitarbeiter</strong>innen und<br />

<strong>Mitarbeiter</strong> zu erleichtern,<br />

wurde die steuerliche Förderung<br />

im Einkommensteuergesetz<br />

(EStG) und<br />

im Fünften Vermögensbildungsgesetz<br />

(5. VermBG)<br />

ausgebaut. Das Gesetz zur<br />

steuerlichen Förderung<br />

der <strong>Mitarbeiter</strong>kapitalbeteiligung<br />

(<strong>Mitarbeiter</strong>kapitalbeteiligungsgesetz)<br />

ist am 1. April 2009 in<br />

Kraft getreten.<br />

Modellrechnung<br />

Trotz mancher Einschränkungen bietet das neue <strong>Mitarbeiter</strong>kapitalbeteiligungsgesetz<br />

Vorteile für Unternehmen und <strong>Mitarbeiter</strong>. Bei Inanspruchnahme aller Förderungen wird<br />

schon nach einer Laufzeit von 6 Jahren und erst recht bei einer längeren Laufzeit erhebliches<br />

Kapital aufgebaut – als Beitrag zur Vermögensbildung der <strong>Mitarbeiter</strong> und zur<br />

Stärkung des Kapitals der Unternehmen.<br />

Die Durchschnittsrenditen für die <strong>Mitarbeiter</strong> übersteigen - in erster Linie aufgrund des<br />

Arbeitgeberzuschusses – auch bei langen Laufzeiten deutlich jede andere übliche Anlageform.<br />

Und auch für die Unternehmen rechnet sich die Kapitalbeteiligung der eigenen<br />

<strong>Mitarbeiter</strong> – abgesehen von den sonstigen Vorteilen, die damit verbunden sind: Für<br />

eigenkapitalähnliches Kapital fallen – zumindest bei längeren Laufzeiten – deutlich geringere<br />

Kapitalkosten an als bei <strong>Beteiligung</strong> externer Investoren oder privater und öffentlicher<br />

<strong>Beteiligung</strong>sgesellschaften.<br />

5. VermBG § 3 Nr. 39 EStG<br />

Eigenleistung des<br />

<strong>Mitarbeiter</strong>s max.<br />

400 Euro pro Jahr<br />

Überlassung von Vermögensbeteiligung<br />

durch den Arbeitgeber<br />

max. 360 Euro<br />

pro Jahr<br />

Kapitaleinlage im Unternehmen: 760 Euro pro<br />

Jahr<br />

Eingezahltes Kapital nach z. B. sechs Jahren<br />

(Ablauf der sechsjährigen Einzahlungsfrist):<br />

4.560 Euro (6 x 760 Euro)<br />

Förderung der <strong>Mitarbeiter</strong>kapitalbeteiligung<br />

Vermögenswirksame Leistungen<br />

(5. VermBG)<br />

§ 3 Nr. 39 EStG<br />

Erhaltene Zinsen (z. B. fünf Prozent jährlich) nach<br />

sechs Jahren + ein Jahr Ruhezeit<br />

(Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist):<br />

1.015 Euro<br />

400 Euro pro Jahr<br />

max. geförderte Anlage für den Arbeitnehmer<br />

• 20 Prozent Arbeitnehmersparzulage<br />

(max. 80 Euro) pro Jahr<br />

• Einkommensgrenzen:<br />

20.000 Euro/40.000 Euro<br />

• Sperrfrist: sechs bzw. sieben Jahre<br />

360 Euro pro Jahr<br />

Steuer- und Sozialabgabenfreiheit bei<br />

der Überlassung von Vermögensbeteiligungen<br />

durch den Arbeitgeber.<br />

oder<br />

Steuerfreiheit bei Entgeltumwandlung<br />

durch den Arbeitnehmer.<br />

Steuerliche Förderung<br />

der <strong>Mitarbeiter</strong>kapitalbe-<br />

Beispielrechnung:<br />

Kombination der steuerlichen<br />

Förderungen<br />

Erhaltene Arbeitnehmersparzulage:<br />

480 Euro (20 Prozent von 400 Euro x 6)<br />

Summe nach sieben Jahren: 6.055 Euro<br />

Eigenleistung des <strong>Mitarbeiter</strong>s nach sieben<br />

Jahren: 2.800 Euro (7x400 Euro)<br />

teiligung


»<strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung darf nicht nur rein technisch<br />

angegangen werden. Wichtig ist, die <strong>Mitarbeiter</strong><br />

auch emotional mitzunehmen.«<br />

- Toni Werner, Vorstandsvorsitzender, Werner AG -<br />

<strong>Mitarbeiter</strong> und Mitunternehmer zu sein,<br />

schafft eine hohe Identifikation mit dem<br />

Betrieb, schärft das wirtschaftliche Bewusstsein<br />

und bewirkt die Übernahme<br />

von mehr Verantwortung in der täglichen<br />

Arbeit.<br />

Um den nächsten Wachstumsschritt gehen zu können, wurde die Schreinerei von Toni Werner<br />

1998 in die Werner AG umgewandelt. Alle <strong>Mitarbeiter</strong> haben gemeinsam entschieden<br />

wer Aktionär werden darf. Die <strong>Mitarbeiter</strong> halten 2/3 der Stammaktien (vinkulierte Namensaktien).<br />

Auch Kunden und Lieferanten halten Aktien am Unternehmen. Der Betrieb hat sich<br />

durch den Wechsel zur AG zu einem modernen Handwerksunternehmen gewandelt, das<br />

eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen von der Möbelherstellung bis zur<br />

Wohnberatung anbietet. Dies ist nicht zuletzt auf die gesteigerte Leistungsbereitschaft, Motivation<br />

und Eigenverantwortung der <strong>Mitarbeiter</strong> zurückzuführen, die sich bei vielen durch<br />

den Status als Aktionär vollzogen hat.


»Unsere <strong>Beteiligung</strong>skultur der <strong>Mitarbeiter</strong> als Aktionäre wirkt nicht nur<br />

nach innen. Auch auf unsere Kunden und Lieferanten hat sie eine positive<br />

Ausstrahlung hinsichtlich der Verlässlichkeit der <strong>Mitarbeiter</strong> und der<br />

Qualität ihrer Arbeit.«<br />

- Christoph Werner, Schreiner / Raumgestalter, Werner AG -<br />

Was bewirkt <strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung?<br />

Sowohl personalwirtschaftliche Forschungen als auch die Praxis zeigen die positiven<br />

Auswirkungen einer <strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung auf wesentliche unternehmerische Erfolgsfaktoren:<br />

Motivation und Identifikation<br />

Eine Unternehmenskultur, in der sich <strong>Mitarbeiter</strong> in das betriebliche Geschehen einbringen<br />

können und betriebliche Entscheidungen sowie deren Konsequenzen mit verantworten,<br />

führt zu mehr Engagement und Kooperation. Wenn sich <strong>Mitarbeiter</strong> verstärkt<br />

engagieren und unternehmerisch denken und handeln, werden sie zu Partnern, die sich<br />

verstärkt mit dem Unternehmen identifizieren, die ihr Kostenbewusstsein schärfen und<br />

die sich für die Verbesserung von Betriebsabläufen einsetzen. Durch die Übertragung und<br />

Übernahme von Verantwortung werden flache Hierarchien im Unternehmen ermöglicht,<br />

die den Führungs- und Kontrollaufwand verringern und mehr Flexibilität sowie Freude an<br />

Innovationen und Verbesserungen hervorrufen.<br />

Verständnis und Zustimmung<br />

Eine partnerschaftliche Unternehmensführung ist geprägt durch eine offene Informations-<br />

und Kommunikationskultur, die auch die Transparenz hinsichtlich der wirtschaftlichen<br />

Situation des Unternehmens mit einschließt. Diese Transparenz führt zu mehr Verständnis<br />

bei den Beschäftigten für notwendige Entwicklungs- und Veränderungsprozesse<br />

und in deren Folge zu einer leichteren Konsensfindung sowie zum Ausgleich unterschiedlicher<br />

Interessen.<br />

Flexibilität und Veränderungsbereitschaft<br />

Unternehmen mit <strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung zeichnen sich des Weiteren durch einen geringeren<br />

Krankenstand, weniger Fluktuation, hohe Veränderungsbereitschaft sowie ein<br />

größeres Interesse der <strong>Mitarbeiter</strong> an Weiterbildung und persönlicher Entwicklung aus.<br />

Nach einer Studie des Institutes<br />

für Arbeitsmarktund<br />

Berufsforschung (IAB)<br />

erzielen Unternehmen<br />

mit einer <strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung<br />

eine 20 Prozent<br />

höhere Wertschöpfung als<br />

Betriebe ohne <strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung.<br />

Bindung und Attraktivität<br />

Letztlich steigert diese Form der betrieblichen Partnerschaft die Attraktivität der Unternehmen<br />

als Arbeitgeber und hilft so, im Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte<br />

exzellente <strong>Mitarbeiter</strong> zu gewinnen und an das Unternehmen zu binden.<br />

Stabilität und Anpassung<br />

Formen der erfolgsabhängigen Vergütung zählen seit Jahren zu einem zeitgemäßen Entlohnungssystem,<br />

das es den Unternehmen bei wirtschaftlichen Schwankungen ermöglicht,<br />

Personalkosten – nach oben und nach unten – anzupassen und so mehr finanzielle<br />

Stabilität zu erzeugen. Gut ausgestaltet bieten erfolgsabhängige Vergütungen dem<br />

<strong>Mitarbeiter</strong> in guten Zeiten neben einem marktüblichen Grundgehalt einen attraktiven<br />

Bonus. In schlechten Zeiten hingegen kann durch die Elastizität der Personalkosten mehr<br />

Beschäftigungssicherheit erzielt werden.<br />

Unabhängigkeit und Bonität<br />

Die <strong>Beteiligung</strong> der <strong>Mitarbeiter</strong> am Kapital des Unternehmens trägt zur Verbesserung der<br />

Kapitalausstattung und der Liquidität des Unternehmens bei. Gerade mittelständische<br />

Unternehmen mit beschränktem Zugang zum Kapitalmarkt können auf diese Weise ihre<br />

Position gegenüber den Banken stärken und eine günstigere Einstufung des Kreditrisikos<br />

(Rating) erzielen.<br />

Verantwortungsbewusstsein und Nachhaltigkeit<br />

Kunden, Lieferanten, Öffentlichkeit, <strong>Mitarbeiter</strong> und andere „Stakeholder“ achten zunehmend<br />

mehr darauf, dass Unternehmen über ihre wirtschaftlichen Aktivitäten hinaus<br />

auf freiwilliger Basis soziale Belange und Umweltbelange in ihre Unternehmenstätigkeit<br />

integrieren. <strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung ist solch ein zentrales Element der gesellschaftlichen<br />

Verantwortung, das unternehmensintern und in der Öffentlichkeit als Alleinstellungsmerkmal<br />

des Unternehmens herausgestellt werden kann und so mittel- und längerfristig<br />

zur Steigerung des Unternehmenserfolges beiträgt.


5. Kapitel | Seite 30<br />

6. Kapitel | Seite 31<br />

Das Ende des Schattendaseins<br />

Über die AGP e.V.<br />

In der öffentlichen Diskussion wird häufig hervorgehoben, dass <strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung<br />

trotz nachgewiesener Vorteile nur in wenigen Unternehmen in Deutschland praktiziert<br />

werde. Ein Blick auf aktuelle Daten kann diesen Eindruck zumindest im Hinblick auf die<br />

Erfolgsbeteiligung so nicht bestätigen. Wir können heute davon ausgehen, dass schon<br />

eine Mehrheit der deutschen Unternehmen in irgendeiner Form ihre <strong>Mitarbeiter</strong> am<br />

Erfolg des Unternehmens beteiligt. Eine Kapitalbeteiligung haben weniger als 5 % aller<br />

Unternehmen eingeführt. Allerdings steigt dieser Anteil mit der Unternehmensgröße: Bei<br />

Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten finden sich entsprechende Modelle in etwa<br />

10 % der Unternehmen. Die AGP kommt bei ihrer jährlichen Schätzung von Unternehmen<br />

mit <strong>Mitarbeiter</strong>kapitalbeteiligung für 2010 zu dem Ergebnis, dass insgesamt knapp<br />

4.300 Unternehmen mit etwa 2,3 Mio. <strong>Mitarbeiter</strong>n Kapitalbeteiligung praktizieren. Die<br />

meisten beteiligten <strong>Mitarbeiter</strong> sind Belegschaftsaktionäre, die am häufigsten praktizierte<br />

<strong>Beteiligung</strong>sform ist die stille <strong>Beteiligung</strong>.<br />

Die <strong>Beteiligung</strong> der<br />

<strong>Mitarbeiter</strong> im und am<br />

Unternehmen war und<br />

ist das zentrale Thema<br />

der Arbeitsgemeinschaft<br />

Partnerschaft in der<br />

Wirtschaft, die sich seit<br />

mehr als 60 Jahren für<br />

das Konzept der betrieblichen<br />

Partnerschaft in<br />

Deutschland einsetzt.<br />

Im Jahr 2010 beging die Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft e.V. ihr<br />

60-jähriges Jubiläum. Die Initiative zur Gründung der AGP am 13. Oktober 1950 in Altenberg<br />

im Rheinland ging auf den Textilfabrikanten Gert P. Spindler zurück, der in seinem<br />

Familienunternehmen, der Paul-Spindler-Werke KG, <strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung als Ausdruck<br />

einer betrieblichen Partnerschaft zwischen Unternehmer und <strong>Mitarbeiter</strong>n praktizierte.<br />

Vor dem Hintergrund der Entwicklungen in der Arbeitswelt seit Beginn der Industrialisierung<br />

und der Situation in den späten 1940er Jahren war es ein zentrales Anliegen<br />

der Gründer der AGP, die klassenkämpferischen Relikte, wie die Konfrontation zwischen<br />

Arbeit und Kapital und die Objektstellung der Menschen im betrieblichen Leistungsprozess,<br />

zu überwinden. Unter dem Motto „Partnerschaft statt Klassenkampf“ entstand die<br />

Vorstellung einer Gesellschaft von Teilhabern, die eine weitreichende Partizipation der<br />

<strong>Mitarbeiter</strong> am Haben und Sagen in der Wirtschaft zum Ziel hatte.<br />

Im europäischen Vergleich nimmt Deutschland damit zwar bestenfalls einen mittleren<br />

Rang ein. Gleichwohl ist die Tendenz der Entwicklung eindeutig positiv. Beispielsweise<br />

hat sich die Zahl der Unternehmen mit <strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung gegenüber den 90er Jahren<br />

nahezu verdoppelt. Für das schlechte Abschneiden Deutschlands im internationalen<br />

Vergleich sind zum Teil unterschiedliche Rahmenbedingungen verantwortlich. <strong>Mitarbeiter</strong>beteiligungsmodelle<br />

werden in anderen Ländern oft stärker durch Steuererleichterungen<br />

gefördert als in Deutschland. Teilweise gibt es dort auch gesetzliche Zwänge – in<br />

Frankreich beispielsweise besteht ab einer bestimmten Unternehmensgröße die Verpflichtung<br />

zur Einführung einer <strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung.<br />

Der eigentliche Grund für den noch relativ geringen Verbreitungsgrad in Deutschland<br />

sind jedoch Hindernisse, die der <strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung in der Vergangenheit entgegenstanden.<br />

Einerseits waren Barrieren in den Köpfen vorhanden, die die Betriebspartner davon<br />

abhielten, hier aktiv zusammenzuarbeiten. Andererseits gab es Hindernisse bei der<br />

Umsetzung: Die Attraktivität der <strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung und ihre vielfältigen Möglichkeiten<br />

waren kaum bekannt, erst seit jüngster Zeit liegt <strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung im Trend.<br />

<strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung war mit Vorurteilen verknüpft. So wurde sie von Unternehmern<br />

häufig mit Mitbestimmung und „Hineinregieren“ gleichgesetzt – es bestand die Angst,<br />

das Unternehmen nicht mehr führen zu können. Die Praxis zeigt jedoch, dass derartige<br />

Befürchtungen unbegründet sind. Ohnehin spielt gesellschaftsrechtliche Mitentscheidung<br />

nur bei <strong>Mitarbeiter</strong>beteiligungsmodellen auf reiner Eigenkapitalbasis eine Rolle,<br />

bei den anderen Modellen ist der Grad der zusätzlichen Einflussnahme der <strong>Mitarbeiter</strong><br />

frei gestaltbar.<br />

„Betriebliche Partnerschaft ist jede durch eine Vereinbarung zwischen Unternehmensleitung<br />

und <strong>Mitarbeiter</strong>n festgelegte Form der Zusammenarbeit, die außer einer ständigen<br />

Pflege der zwischenmenschlichen Beziehungen eine Mitwirkung und Mitverantwortung<br />

sowie eine materielle <strong>Beteiligung</strong> (der <strong>Mitarbeiter</strong>) am Betriebserfolg zum Inhalt hat“, so<br />

die Definition in der ersten Satzung der AGP aus dem Jahr 1950. Bis heute umschreibt diese<br />

Definition – mit entsprechenden begrifflichen Anpassungen – die vielfältigen Formen<br />

der <strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung, wie sie vor allem in vielen mittelständischen Unternehmen<br />

erfolgreich praktiziert werden.<br />

In den sechziger und siebziger Jahren hat die AGP immer wieder zu den großen wirtschaftlichen<br />

und sozialen Reformkonzepten in Deutschland Stellung genommen und<br />

Vorschläge gemacht: zu Betriebsverfassung, Mitbestimmung, Vermögensbildung, Tarifpolitik<br />

und sozialer Sicherheit. Aktiv vorangetrieben und maßgeblich geprägt hat die AGP<br />

die Diskussion um die <strong>Mitarbeiter</strong>kapitalbeteiligung. Sie hat nicht zuletzt die verschiedenen<br />

gesetzlichen Maßnahmen zur Verbesserung der rechtlichen und steuerrechtlichen<br />

Rahmenbedingungen für die <strong>Beteiligung</strong> der <strong>Mitarbeiter</strong> am Kapital des Arbeit gebenden<br />

Unternehmens begleitet. Im Prozess der Privatisierung der ostdeutschen Unternehmen<br />

nach dem Mauerfall hat sich die AGP aktiv auch für eine <strong>Beteiligung</strong> der <strong>Mitarbeiter</strong> an<br />

der Transformation der ehemals staatseigenen Betriebe und Kombinate eingesetzt.<br />

Im Zuge der sich immer stärker beschleunigenden Dynamik des Wirtschaftsprozesses und<br />

des Aufkommens neuer Management- und Führungstechniken sowie neuer Formen der<br />

Arbeitsorganisation und der <strong>Mitarbeiter</strong>motivation rückten spätestens in den achtziger<br />

Jahren dann das Unternehmen selbst, seine Unternehmenskultur und seine Führungssysteme<br />

in den Focus. Die AGP hat beispielsweise anhand der Erfahrungen, Konzepte und<br />

Instrumente ihrer Mitgliedsunternehmen seither immer wieder auf den Zusammenhang<br />

von - materieller und immaterieller - <strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung und Unternehmenserfolg<br />

hingewiesen und dies sowohl durch Best-Practice-Beispiele als auch wissenschaftliche<br />

Untersuchungen belegt.


6. Kapitel | Seite 32<br />

7. Kapitel | Seite 33<br />

Heute ist das Konzept der betrieblichen Partnerschaft aktueller denn je. Angesichts des<br />

globalen Wettbewerbs sowohl um Kunden als auch um „die besten Köpfe“ wird immer<br />

deutlicher, dass strikt hierarchische Organisationsformen und ein überkommenes Menschenbild<br />

nicht zu Höchstleistungen animieren. Nur eine partnerschaftliche Unternehmenskultur,<br />

die auf das Engagement der <strong>Mitarbeiter</strong> als wesentlichen Erfolgsfaktor setzt,<br />

steigert nachhaltig Produktivität, Veränderungsbereitschaft und <strong>Mitarbeiter</strong>bindung. Das<br />

Unternehmen wird insgesamt attraktiver und schafft sich Vorteile im Wettbewerb um<br />

Kunden und <strong>Mitarbeiter</strong>. Dazu müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es<br />

erlauben, dass <strong>Mitarbeiter</strong> in ihrem Arbeitsbereich verantwortlich, unternehmerisch und<br />

im Team agieren können und am Erfolg ihrer Arbeit bzw. ihres Unternehmens partizipieren.<br />

Damit dies in höherem Maße möglich wird, bedarf es in Wirtschaft und Gesellschaft<br />

entsprechender Leitbilder und Leitideen. Der Journalist Hans-Ulrich Jörges hat es im<br />

Rahmen der AGP-Jubiläumsfeier so ausgedrückt: „Wir brauchen wieder Leitideen - Die<br />

<strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung ist eine unternehmerische und gesellschaftliche Leitidee.“<br />

Die AGP wird auch in Zukunft die Leitidee der <strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung mit Hilfe ihrer Mitglieder<br />

und unterschiedlichster Partner in die Öffentlichkeit tragen und verbreiten.<br />

Weiterführende Informationen<br />

Hintergrundinformationen<br />

Aktuelle Informationen, Überblick, <strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung in der Praxis.<br />

Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft e.V. -AGPwww.agpev.de<br />

Informationsplattform „Gewinn- und Kapitalbeteiligung von Beschäftigten“.<br />

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung<br />

www.infosys.iab.de/infoplattform<br />

Finanzielle <strong>Mitarbeiter</strong>beteiligung in anderen europäischen Ländern im Überblick.<br />

EFES: European Federation of Employee Share Ownership www.efesonline.org<br />

IAFP: International Association for Financial Participation<br />

www.iafp.eu.com<br />

Beratung<br />

Konzeption und Einführung von <strong>Beteiligung</strong>smodellen.<br />

Miterfolg GmbH<br />

www.miterfolg.com<br />

Rechtliche Ausgestaltung von <strong>Beteiligung</strong>smodellen.<br />

Rödl und Partner<br />

www.roedl.de<br />

Kontakt zur AGP<br />

Tel: 0561 / 9324250<br />

Fax: 0561 / 9324252<br />

Email: info@agpev.de<br />

AGP Mitteilung von 1954


Impressum<br />

Herausgeber:<br />

Druck:<br />

Fotos:<br />

Stand: März 2011<br />

Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft e.V.<br />

Wilhelmshöher Allee 283a, 34131 Kassel<br />

Tel.: 0561 / 9324250 | Fax: 0561 / 9324252 | Email: info@agpev.de<br />

Julius Kress OhG, Kassel<br />

Roberts Marken & Kommunikations GmbH, Kassel


AGP<br />

ARBEITSGEMEINSCHAFT<br />

PARTNERSCHAFT IN DER WIRTSCHAFT<br />

www.agpev.de

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